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Häufige Fragen

Wie und wo erhalte ich den Kita-Gutschein?

Zuständig für die Ausgabe des Kita-Gutscheins ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Beantragung.

Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf            
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg 

Wo kann ich mein Kind für einen Kitaplatz anmelden?

Direkt in der Kindertagesstätte Ihrer Wahl. Bitte vereinbaren Sie dort einen persönlichen Termin mit der Kitaleiterin oder dem Kitaleiter. So lernen Sie die Erzieherinnen und Erzieher kennen und können sich vor Ort einen Eindruck verschaffen. Bitte beachten Sie: Die Geschäftsstelle des Kitaverbandes nimmt keine Anmeldungen entgegen.

Wann muss ich mein Kind in der Kindertagesstätte anmelden und wann kann es in die Kita?

Im Regelfall können Sie Ihr Kind unmittelbar nach der Geburt anmelden. Der Großteil der Kita-Plätze wird im Sommer frei (ab 01. August), wenn die älteren Kinder in die Schule kommen. Bitte erkundigen Sie sich jedoch in der jeweiligen Kindertagesstätte, da jede Kita eine eigene Warteliste führt.

Muss mein Kind getauft sein, um eine evangelische Kindertagesstätte besuchen zu dürfen?

Nein - wir sind offen für alle Kinder und ihre Familien. Auch Sie als Eltern müssen keiner Kirche angehören.

Wird in den Kindertagesstätten frisch gekocht?

In all unseren Kitas bieten wir den Kindern hochwertige und frische Kost. Viele Kitas haben eine eigene Küche; andere beziehen ihre Mahlzeiten von ausgewählten Caterern.

Wie lange dauert die Eingewöhnung?

Wir planen in der Regel vier Wochen dafür ein. Jede Eingewöhnung ist jedoch ein individueller Prozess. Wenden Sie sich gern an die jeweilige Kindertagesstätte, wenn Sie mehr darüber wissen möchten.

Gibt es Zuzahlungen?

Für Vesper, Musikkurse und ähnliches können Zuzahlungen fällig werden. Sie dürfen den Betrag von 90 Euro pro Monat nicht überschreiten.

Haben die Kindertagesstätten Schließzeiten?

Ja. Bitte informieren Sie sich dazu in der jeweiligen Kindertagesstätte. Insgesamt dürfen Tageseinrichtungen in Berlin an maximal 25 Tagen pro Jahr schließen. Festgelegt ist dies in der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen von 2018 (§3).